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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.01.2002 |
| Aktenzeichen: | 9 K 5506/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Betreuung, Fahrtkosten
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 27/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
In welcher Höhe sind Kosten für Fahrten des Klägers zur Betreuung und Versorgung seines über 80-jährigen Vaters als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.12.2004 (Zurückverweisung). Die Entscheidung wurde vom BFH nicht veröffentlicht.

