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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.10.2004 |
| Aktenzeichen: | IV R 27/03 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.03.2001 |
| Aktenzeichen: | 1 K 182/97 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel, Nachhaltigkeit, Wiederholungsabsicht
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
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Kurzkommentar2: |
Das Überschreiten der Drei–Objekt-Grenze indiziert nicht die Nachhaltigkeit. Auch wenn mehr als drei Objekte mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert werden, ist das Kriterium der Nachhaltigkeit in der Regel nur dann erfüllt, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren.

