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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 11.11.2004
Aktenzeichen: IV C 3 - S 2257b - 47/04

Schlagzeile:

Aufteilung von Leistungen bei der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung

Schlagworte:

Altersvorsorge, Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Riester-Rente, Sonstige Einkünfte

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium regelt die Aufteilung von Leistungen bei der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG (Sonstige Einkünfte) im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.

Hintergrund: Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen sind aufzuteilen, wenn in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge geleistet wurden. Eine Aufteilung ist auch vorzunehmen bei schädlicher Verwendung.

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