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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 11.11.2004 |
| Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2257b - 47/04 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Altersvorsorge, Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Riester-Rente, Sonstige Einkünfte
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Bundesfinanzministerium regelt die Aufteilung von Leistungen bei der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG (Sonstige Einkünfte) im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.
Hintergrund: Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen, Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen sind aufzuteilen, wenn in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge geleistet wurden. Eine Aufteilung ist auch vorzunehmen bei schädlicher Verwendung.

