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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 30.01.2004 |
| Aktenzeichen: | 8 K 4747/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ehegatten, Grundstück, Nutzungsüberlassung, Scheidung, Scheidungsvereinbarung, Zugewinnausgleich
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Wichtig für: |
Vermieter
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 34/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Grundstücksüberlassung zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs: Ist die Überlassung eines bebauten Grundstücks an den geschiedenen Ehegatten auf der Basis einer Zugewinnausgleichsregelung (hier: auf acht Jahre begrenzte unentgeltliche Überlassung des dem Kläger gehörenden gemischt genutzten Grundstücks an seine geschiedene Ehefrau zur Abgeltung ihres Zugewinnausgleichsanspruchs) keine Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 21 Abs 1 Nr 1

