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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 06.10.2004 |
| Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2341 - 18/04 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Kaufkraftausgleich, Optimale Gehaltsvereinbarung
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Beamte
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Kurzkommentar2: |
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Hintergrund: Nach § 3 Nr. 64 EStG sind Kaufkraftzuschläge bei Auslandstätigkeit im öffentlichen Dienst bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei.

