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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 06.10.2004
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2341 - 18/04

Schlagzeile:

Schlagworte:

Kaufkraftausgleich, Optimale Gehaltsvereinbarung

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Beamte

Kurzkommentar2:

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.


Hintergrund: Nach § 3 Nr. 64 EStG sind Kaufkraftzuschläge bei Auslandstätigkeit im öffentlichen Dienst bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei.


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