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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.07.2004
Aktenzeichen: IV R 67/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.08.2000
Aktenzeichen: 7 K 734/97

Schlagzeile:

Zum Ausgleich von Verlusten einer Untergesellschaft aus gewerblicher Tierzucht mit Gewinnen aus der Anteilsveräußerung an der Obergesellschaft

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Gewerbliche Tierzucht, Obergesellschaft, Untergesellschaft, Verlust, Verlustausgleich

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der laufende Verlust aus gewerblicher Tierzucht (§ 15 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG) einer Untergesellschaft ist mit dem Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an der Obergesellschaft zu verrechnen, soweit dieser Veräußerungsgewinn anteilig mittelbar auf Wirtschaftsgüter der Untergesellschaft entfällt.

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