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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.07.2004
Aktenzeichen: X R 44/01

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.06.2001
Aktenzeichen: 11 K 3677/00 E

Schlagzeile:

Schlagworte:

Dauernde Last, GmbH-Anteil, Leibrente, Vermögensübergabe, Versorgung, Vorweggenommene Erbfolge

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Wird eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, ist für die Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags auf die mögliche Gewinnausschüttung, also auf das Jahresergebnis der Gesellschaft, abzustellen, das auf die übertragenen Anteile entfällt.


Hinweis: Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 (Aktenzeichen GrS 1/00).


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