Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.07.2004 |
Aktenzeichen: | VI R 11/04 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.06.2003 |
Aktenzeichen: | 3 K 3113/02 |
Schlagzeile: |
Verpflegungsaufwendungen eines Feuerwehrmannes
Schlagworte: |
Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, Feuerwehrmann, Verpflegungsmehraufwand
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Ein Berufsfeuerwehrmann, der während der Dienstzeit grundsätzlich in der Feuerwache anwesend sein muss, dort stets Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, übt weder eine Fahr- noch eine Einsatzwechseltätigkeit aus.