Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.07.2004 |
Aktenzeichen: | 3 K 6357/01 Erb |
Schlagzeile: |
Erbschaftsteuer bei rückwirkender Vereinbarung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Steuerfreiheit, Zugewinnausgleich, Zugewinngemeinschaft
Wichtig für: |
Erben
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 64/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Unterliegt der rückwirkend begründete Zugewinnausgleichsanspruch, soweit er auf die Zeit zwischen vereinbartem Güterstand der Zugewinngemeinschaft (hier: rückwirkend auf den Tag der Eheschließung) und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags entfällt, der Erbschaftsteuer?