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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2004
Aktenzeichen: IX R 57/01

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.09.2001
Aktenzeichen: 10 K 5793/96

Schlagzeile:

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Räumungskosten, Zwangsräumung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar2:

Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens.


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