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Quelle: |
Finanzgericht Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 25.06.2004 |
| Aktenzeichen: | 11 K 6949/02 AO |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Auskunftsersuchen, Rasterfahndung, Sammelauskunftsersuchen, Spekulation, Spekulationsgeschäft, Wertpapier
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Wichtig für: |
Kapitalanleger
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Kurzkommentar2: |
Ein pauschales Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitute, wonach alle Kunden benannt werden sollen, die in 1999 und 2000 Wertpapierveräußerungsgewinne von mehr als 1.000 DM erzielt haben, ist unzulässig.
Siehe das Parallelverfahren 11 K 6956/02 AO vom gleichen Tag.
Siehe das Parallelverfahren 11 K 6956/02 AO vom gleichen Tag.
Das Urteil des Finanzgerichts ist (vorläufig) nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen.

