Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.06.2004 |
Aktenzeichen: | 11 K 6945/02 AO |
Schlagzeile: |
Sammelauskünfte an Kreditinstitute zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen bei Aktien sind unzulässig
Schlagworte: |
Auskunftsersuchen, Rasterfahndung, Sammelauskunftsersuchen, Spekulation, Spekulationsgeschäft, Wertpapier
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Ein pauschales Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitute, wonach alle Kunden benannt werden sollen, die in 1999 und 2000 Wertpapierveräußerungsgewinne von mehr als 1.000 DM erzielt haben, ist unzulässig.
Siehe das Parallelverfahren 11 K 6956/02 AO vom gleichen Tag.
Das Urteil des Finanzgerichts ist (vorläufig) nicht rechtskräftig. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen.