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Quelle:

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2000
Aktenzeichen: 4 K 10881/98

Schlagzeile:

Schlagworte:

Abfindung, Entschädigung, Tarifbegünstigung, Zumutbarkeit

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar2:

Eine Abfindung kann auch dann steuerbegünstigt sein, wenn der entlassene Arbeitnehmer mit teilweise identischen Aufgaben wie bisher bei einem anderen Unternehmen seines bisherigen Arbeitgebers angestellt wird.


Hinweis: Die Entscheidung wurde erst in 2004 zur Veröffentlichung freigegeben.


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 51/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Liegen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG nur dann vor, wenn dem Abfindungsempfänger eine weitere Zusammenarbeit mit seinem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist?


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