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Quelle: |
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 05.12.2000 |
| Aktenzeichen: | 4 K 10881/98 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abfindung, Entschädigung, Tarifbegünstigung, Zumutbarkeit
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Wichtig für: |
Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Eine Abfindung kann auch dann steuerbegünstigt sein, wenn der entlassene Arbeitnehmer mit teilweise identischen Aufgaben wie bisher bei einem anderen Unternehmen seines bisherigen Arbeitgebers angestellt wird.
Hinweis: Die Entscheidung wurde erst in 2004 zur Veröffentlichung freigegeben.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 51/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Liegen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG nur dann vor, wenn dem Abfindungsempfänger eine weitere Zusammenarbeit mit seinem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist?

