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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 07.01.2004
Aktenzeichen: IV A 6 - S 2145 - 71/03

Schlagzeile:

Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Schlagworte:

Arbeitszimmer

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Selbstständige

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium der Finanzen nimmt zur einkommenssteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausführlich Stellung und reagiert damit auf die umfassende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Hinweis: Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 16. Juni 1998 (BStBl I S. 863). Es ist aktualisiert worden durch BMF-Schreiben vom 14. September 2004 (Aktenzeichen IV B 2 - S 2145 - 7/04) im Hinblick auf die objektbezogene Abzugsbeschränkung und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei mehreren Tätigkeiten.

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