Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.09.2003 |
Aktenzeichen: | 6 K 796/03 |
Schlagzeile: |
Verwirkung des Kindergeld-Erstattungsanspruchs der Familienkasse bei langer Bearbeitungsdauer
Schlagworte: |
Erstattung, Kindergeld, Rückforderung, Treu und Glauben
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 93/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Ist der Kindergeld-Erstattungsanspruch der Familienkasse nach Treu und Glauben verwirkt, wenn ihr unmittelbar nach Ablauf des Jahres alle Angaben zu den Einkünften und Bezügen des volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes vorlagen, bis zur endgültigen Rückforderung aber drei Jahre vergangen sind?
Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 15.06.2004 (Aktenzeichen: VIII R 93/03) entschieden (durcherkannt). Das BFH-Urteil wurde nicht veröffentlicht.