Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 29.12.2003 |
Aktenzeichen: | IV A 4 - S 0430 - 7/03 |
Schlagzeile: |
Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben (verbindliche Auskunft)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Finanzämter können nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung auch außerhalb der Regelungen der §§ 204 ff. AO und des § 42e EStG verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Einzelheiten werden durch das Schreiben des Bundesministers der Finanzen geregelt.
Gliederung:
1. Zuständigkeit
2. Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
3. Erteilung einer verbindlichen Auskunft
4. Bindungswirkung
5. Rechtsbehelfsmöglichkeiten