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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 29.12.2003
Aktenzeichen: IV A 4 - S 0430 - 7/03

Schlagzeile:

Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben (verbindliche Auskunft)

Schlagworte:

Verbindliche Auskunft

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Finanzämter können nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung auch außerhalb der Regelungen der §§ 204 ff. AO und des § 42e EStG verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Einzelheiten werden durch das Schreiben des Bundesministers der Finanzen geregelt.

Gliederung:
1. Zuständigkeit
2. Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
3. Erteilung einer verbindlichen Auskunft
4. Bindungswirkung
5. Rechtsbehelfsmöglichkeiten

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