Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.08.2003 |
Aktenzeichen: | I R 81/02 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.10.2002 |
Aktenzeichen: | 6 K 3813/01 |
Schlagzeile: |
Verlust der wirtschaftlichen Identität im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung
Schlagworte: |
Konzern, Körperschaftsteuer, Mantelkauf, Verlustabzug, wirtschaftliche Identität
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Die Übernahme der Anteile an einer GmbH durch eine Personengesellschaft im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung führt gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1991) zum Verlust der wirtschaftlichen Identität der GmbH.
Hintergrund: Mit Urteil vom selben Tag hatte der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen I R 61/01) entschieden, dass die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, nicht gemäß § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1991) zum Verlust der wirtschaftlichen Identität dieser anderen Kapitalgesellschaft führt.
In der vorliegenden zweiten Entscheidung vom 20. August 2003 stellten die BFH-Richter jedoch klar, dass die wirtschaftliche Identität verloren geht, wenn die Anteile an einer GmbH durch eine Personengesellschaft im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung übernommen werden.