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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 11.12.2002 |
| Aktenzeichen: | 14 K 988/02 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Anschaffung, Bezugsfertigkeit, Eigenheimzulage, Fertigstellung, Förderzeitraum
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Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts Köln ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 71/03 (Abgabe; altes Az: III R 44/03) ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist eine neue Wohnung erst mit der Fertigstellung/Bezugsfertigkeit angeschafft (hier Abnahme und Übergabe am 20. Dezember, Beginn der Eigennutzung wegen fehlender Fußbodenbeläge erst im Folgejahr)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EigZulG § 2 Abs 1 S 1; EigZulG § 3; EStDV § 9a

