Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.06.2003 |
Aktenzeichen: | 1 K 382/01 |
Schlagzeile: |
Kindergeld für Pflegekind bei Haushaltsgemeinschaft mit leiblicher Kindesmutter, die keinen Anspruch hat
Schlagworte: |
Ausländer, Kindergeld, Pflegekind
Wichtig für: |
Ausländer
Kurzkommentar: |
Teleologische Reduktion des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wenn mit Stiefvater in Haushaltsgemeinschaft lebende leibliche Kindesmutter aus Rechtsgründen keinen Kindergeldanspruch hat.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 85/03 (Abgabe; altes Aktenzeichen: VIII R 69/03) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.2.2005):
Lebt der Kläger zusammen mit der Lebensgefährtin und deren Tochter in einem Haushalt und besteht somit ein Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes mit einem leiblichen Elternteil, kann dann die Tochter entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut in § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG kindergeldrechtlich als Pflegekind des Klägers zu berücksichtigten sein, wenn der Lebensgefährtin, einer Ausländerin ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis, selbst kein Kindergeld zusteht?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 1 Nr 2; EStG § 62 Abs 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 20.6.2003 (1 K 382/01)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.04.2007, Aktenzeichen III R 54/05 (durcherkannt).