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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 26.09.2003
Aktenzeichen: IV A 5 - S 2227 - 1/03

Schlagzeile:

Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Auslandssprachkurse als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Schlagworte:

Ausland, Auslandssprachkurs, Betriebsausgaben, Sprachkurs, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben befasst sich mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.06.2003 (Aktenzeichen VI R 168/00) zur steuerlichen Anerkennung von Sprach- und Fortbildungsreisen im Ausland. Danach kann die restriktive Haltung der Finanzverwaltung bei Reisen innerhalb der EU nicht aufrecht erhalten werden. Die bisherige Praxis verstößt nach Auffassung der obersten deutschen Steuerrichter gegen Europarecht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese neue Rechtsprechung nun praktisch umgesetzt.

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