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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.07.2003 |
| Aktenzeichen: | IX R 59/02 |
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Vorinstanz: |
FG Hessen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.12.2001 |
| Aktenzeichen: | 1 K 1419/96 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Einkünfteerzielungsabsicht, Fremdvergleich, Totalüberschuss-Ermittlung, Totalüberschuss-Prognosezeitraum, Verbilligte Vermietung, Verträge mit Angehörigen
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Wichtig für: |
Vermieter
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Kurzkommentar2: |
Wird die Nutzungsüberlassung in den Fällen des § 21 Abs. 2 EStG in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt, so ist das in der verbilligten Vermietung liegende nicht marktgerechte Verhalten des Steuerpflichtigen für die Prüfung seiner Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des entgeltlichen Teils ebenso wenig bedeutsam wie für den Fremdvergleich (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 05.11.2002, Aktenzeichen IX R 48/01).

