Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 26.08.2002 |
Aktenzeichen: | IV C 3 - S 2255 - 420/02 |
Schlagzeile: |
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Leistungen bei vorweggenommener Erbfolge
Schlagworte: |
Privatvermögen, Übertragung, Vorweggenommene Erbfolge, Wiederkehrende Leistungen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Erben, Selbstständige
Kurzkommentar: |
In seinem überarbeiteten Erlass zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen verschärft das Bundesfinanzministerium teilweise Besteuerung der vorweggenommenen Erbfolge. Das Bundesfinanzministerium reagiert mit dem BMF-Schreiben auf aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.
Von großer praktischer Bedeutung ist insbesondere die Änderung der Verwaltungsauffassung zur nachträglichen Umschichtung des übertragenen Vermögens. Wird das übernommene Vermögen auf einen Dritten übertragen, ist nach dem BMF-Schreiben ab diesem Zeitpunkt ein Sonderausgabenabzug der Versorgungsleistungen mangels sachlichen Zusammenhangs mit der Vermögensübergabe grundsätzlich nicht mehr möglich. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung des Vermögens auf den Dritten ist daher die Vermögensübergabe vom Übergeber an den Übernehmer als entgeltlich zu beurteilen.
Hinweis: Der Erlass, der den sog. Rentenerlass vom 23. Dezember 1996 ändert, ist ab sofort in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Eine Übergangsregelung sieht jedoch vor, dass Übergeber und Übernehmer übereinstimmend nach der für sie möglicherweise günstigeren alten Regelung verfahren dürfen, wenn der obligatorische Vertrag noch vor dem 1. Tag des der Veröffentlichung im Bundessteuerblatts folgenden Monats abgeschlossen wurde.