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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 03.12.2002 |
| Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2222 - 434/02 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Altersvorsorge, Beurlaubung, Riester-Rente
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Wichtig für: |
Beamte
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Kurzkommentar2: |
Mit einer Spezialfrage im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz (sog. Riester-Rente) befasst sich das Bundesfinanzministerium in seinem Erlass. Danach sind beurlaubte Beamte in die Förderung für das Jahr 2002 einzubeziehen.
Hinweis: Das BMF-Schreiben regelt, dass beurlaubte und sog. insichbeurlaubte Beamte, deren Beurlaubungszeit ruhegehaltfähig ist, im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bereits für den Veranlagungszeitraum 2002 von der Riester-Rente profitieren können.
Wichtiger Hinweis: Die Verwaltungsanweisung ist durch das BMF-Schreiben vom 17.11.2004 (Aktenzeichen IV C 4 – S 2222 – 177/04/IV C 5 – S 2333 – 269/04) mit Wirkung ab 01.01.2005 aufgehoben worden.
Das BMF-Schreiben vom 17.11.2004 regelt umfassend auf 77 Seiten die Anwendung der neuen Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.

