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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 16.07.2003
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2341 - 7/03

Schlagzeile:

Aktualisierte Gesamtübersicht der steuerbefreiten Kaufkraftzuschläge

Schlagworte:

Ausland, Kaufkraftzuschlag, Steuerbefreiung, Steuerfreie Zuschläge

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Beamte

Kurzkommentar:

Öffentlich Bedienstete und Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft, die vorübergehend ins Ausland versetzt werden, profitieren von der Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs. Für einige Dienstorte hat das Auswärtige Amt die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt.

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