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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.2003
Aktenzeichen: II R 78/00

Vorinstanz:

FG Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.04.1999
Aktenzeichen: 396065K 3

Schlagzeile:

Schlagworte:

Bedingung, Besitzposten, Einheitswert des Betriebsvermögens, Erstattungsanspruch, Vorruhestand, Zusatzversorgungskasse

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Hat die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 6 Abs. 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Vorruhestand im Baugewerbe mitgeteilt, dass der Anspruch auf Erstattung der einem bestimmten Arbeitnehmer zu erbringenden Vorruhestandsleistungen dem Grunde nach besteht, ist der Erstattungsanspruch gemäß Paragraf 95 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) in der Fassung vor In-Kraft-Treten des Steueränderungsgesetzes (StÄndG) 1992 bei der Vermögensaufstellung auf den nachfolgenden Stichtag zu erfassen.


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