Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 24.02.2003 |
Aktenzeichen: | 11 K 85/99 |
Schlagzeile: |
Arbeitszimmer eines Missionars als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Baden-Württemberg nimmt Stellung zur Frage, ob ein Arbeitszimmer eines Missionars als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung anzusehen ist.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.