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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 14.04.2003 |
| Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2284 - 45/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Behinderung, Heimunterbringung
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Wichtig für: |
Behinderte, Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Bundesfinanzministerium regelt in dem BMF-Schreiben die Frage, in welchem Umfang Eltern erwachsener behinderter Kinder in vollstationärer Heimunterbringung ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen können.
Hinweis: Das Bundesfinanzministerium räumt in der Dienstanweisung Eltern die Möglichkeit ein, sich entweder vom Kind den Behindertenpauschbetrag übertragen zu lassen oder die tatsächlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung (abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte und der Kinderzahl) abzuziehen.

