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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 13.02.2003 |
| Aktenzeichen: | IV R 12/01 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 19.12.2000 |
| Aktenzeichen: | 6 K 453/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Erhaltungsaufwand, Land- und Forstwirtschaft, Nutzungswertbesteuerung, Überschussrechnung
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Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
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Kurzkommentar2: |
Unabhängig von der Gewinnermittlungsart sind Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die der Landwirt noch vor dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an der selbst genutzten Wohnung oder einer Altenteilerwohnung durchführt, auch dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Zahlung erst nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung erfolgt ist.

