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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 27.02.2003 |
| Aktenzeichen: | V B 164/02 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 01.07.2002 |
| Aktenzeichen: | 1 V 12/02 |
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Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen einer staatlich anerkannten Altenpflegerin
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Schlagworte: |
Altenpfleger, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Es ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ernstlich zweifelhaft, ob und inwieweit eine staatlich anerkannte Altenpflegerin arztähnliche oder heilberufliche Leistungen erbringt.
Hinweis: Ebenfalls zweifelhaft ist es nach dem BFH-Beschluss, ob bereits vor In-Kraft-Treten des AltPflG die nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweise erbracht werden konnten.

