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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.12.2002 |
| Aktenzeichen: | VIII R 14/01 |
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Vorinstanz: |
FG Hamburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 13.02.2001 |
| Aktenzeichen: | VI 81/99 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Handelsbilanz, Passivierung, Pensionsrückstellung, Rückstellung, Steuerbilanz, Unterstützungskasse
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, wegen des nicht ausreichenden Vermögens einer Unterstützungskasse für den Ausfall von Versorgungsleistungen gegenüber seinen Arbeitnehmern einstehen zu müssen, erfüllt die Voraussetzungen für eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht.
Hinweis: Das gilt auch für Versorgungsverpflichtungen des Erwerbers eines Betriebs, auf den die Arbeitsverhältnisse mit den durch eine Unterstützungskasse begünstigten Arbeitnehmern nach § 613a BGB übergegangen sind.

