Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.11.2002 |
Aktenzeichen: | VII R 11/01 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.10.1999 |
Aktenzeichen: | 11 K 101/97 |
Schlagzeile: |
Zeitliche Anforderungen an die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen
Schlagworte: |
Betriebsübernahme, Betriebsübernehmer, Haftung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Maßgebender Zeitpunkt für die Frage, ob die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens auf den Erwerber übergegangen sind, ist derjenige der Übereignung (Festhaltung an der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).
Hinweis: Eine Übereignung eines Unternehmens im Ganzen liegt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann vor, wenn die bei Beginn der Übertragung der einzelnen Grundlagen des Unternehmens vorhandenen Betriebsgrundlagen im Wesentlichen vollständig auf den Erwerber übergehen.