Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 04.11.2002 |
Aktenzeichen: | 1 K 202/01 |
Schlagzeile: |
Kein Ausbildungsfreibetrag bei Unterbringung bei der in der Nähe wohnenden Großmutter
Schlagworte: |
Ausbildungsfreibetrag, Auswärtige Unterbringung, Großeltern
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Bei minderjährigen Kindern wird ein Ausbildungsfreibetrag nur bei auswärtiger Unterbringung des Kindes gewährt. Eine auswärtige Unterbringung setzt voraus, dass Kinder sowohl räumlich als auch wirtschaftlich aus dem Haushalt der Eltern ausgegliedert sind und deshalb an deren häuslichem Leben nicht mehr teilnehmen. Daran fehlt es, wenn ein Kind wochentags bei der in der Nähe wohnenden Großmutter untergebracht ist oder zum Übernachten oder zu den Mahlzeiten in den elterlichen Haushalt zurückkehrt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.: