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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 04.09.2002 |
| Aktenzeichen: | XI R 67/00 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 30.06.1999 |
| Aktenzeichen: | 9 K 3288/96 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Finanzgerichtsordnung, Prozesskostenhilfe, Verfahrensrecht
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Wird nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionseinlegungsfrist gewährt, so kann wegen der aufgrund unterschiedlicher höchstrichterlicher Rechtsprechung bestehenden rechtlichen Unsicherheit über den Beginn der Revisionsbegründungsfrist auch Wiedereinsetzung hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren sein.
Hinweis: In seiner Entscheidung befasst sich der Bundesfinanzhof auch mit folgenden Rechtsfrage;
- Verzicht auf die mündliche Verhandlung
- Antrag auf Augenscheinnahme vor Ort als Antrag auf mündliche Verhandlung
- Zurückverweisung der Rechtssache an einen anderen Senat des Finanzgerichts.

