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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.2002
Aktenzeichen: II R 71/00

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.07.2000
Aktenzeichen: 13 K 181/96

Schlagzeile:

Schlagworte:

Freigebige Zuwendung, Gemischte Schenkung, Gleichstellungsgeld, Grundstücksübertragung, Schenkungsteuer

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Wird ein Grundstück schenkungsweise übertragen und verpflichtet sich der Beschenkte dabei, an einen Dritten ein sog. Gleichstellungsgeld zu zahlen, liegt bezüglich des Grundstücks eine gemischte Schenkung zugunsten des Beschenkten und bezüglich des Gleichstellungsgeldes Dritten vor.


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