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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 18.12.2002 |
| Aktenzeichen: | IV B 4 - S 2293 - 54/02 |
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Schlagzeile: |
Entlastung von Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nach einem vereinfachten Verfahren (Kontrollmeldeverfahren)
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Schlagworte: |
Abzugsteuer, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Deutsche Gewerbetreibende können bei Vergütungen an Gläubiger, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, unter bestimmten Voraussetzungen auf den Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verzichten. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel bei Künstlerhonoraren. Anstelle des Steuerabzugs kann das sog. Kontrollmeldeverfahren angewendet werden. Das BMF-Schreiben regelt die Entlastung von Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Kontrollmeldeverfahren.

