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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.10.2002 |
| Aktenzeichen: | 1 K 1642/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Investition, Leasing, Nachweis
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Das FG München nimmt in seiner Entscheidung Stellung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 7 EStG für Leasinggüter.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 38/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für ein Leasingunternehmen - Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht und erforderliche Darlegung einer Identität zwischen beabsichtigter und erfolgter Investition sowie Nachweis einer verbindlichen Bestellung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter?
EStG § 7g Abs. 7
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.11.2004, Aktenzeichen: X R 38/02 (unbegründet).

