Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.08.2002 |
Aktenzeichen: | IV R 57/00 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.07.2000 |
Aktenzeichen: | 11 K 7478/96 E |
Schlagzeile: |
Keine Entnahme durch Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke mit Einfamilienhäusern
Schlagworte: |
Einfamilienhaus, Entnahme, Gewillkürtes Betriebsvermögen, Land-und Forstwirtschaft
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Die Bebauung ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke mit Einfamilienhäusern und deren anschließende Vermietung an betriebsfremde Personen führt grundsätzlich nicht zu einer Entnahme, wenn die Nutzungsänderung nur eine Fläche erfasst, die im Vergleich zur Gesamtfläche des Betriebs von geringer Bedeutung ist.