Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.10.2002 |
Aktenzeichen: | V R 67/01 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.06.2001 |
Aktenzeichen: | 3 K 128/98 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerbefreiung von "Car-Garantie"-Entgelten
Schlagworte: |
Entgelt, Fahrzeuglieferung, Gebrauchtwagen, Hauptleistung, Leistung, Nebenleistung, Umsatzsteuer, Versicherungsschutz
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Kfz-Händler
Kurzkommentar: |
Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
Die Verschaffung von Versicherungsschutz durch einen Gebrauchtwagenverkäufer ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung; sie ist eine eigenständige, steuerfreie Leistung.