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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 16.03.2002 |
| Aktenzeichen: | IV R 11/01 |
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Vorinstanz: |
FG Bremen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.03.2000 |
| Aktenzeichen: | 296226K 5 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Erlässt der einzige gesellschaftsfremde Gläubiger einer sanierungsbedürftigen und sanierungsgeeigneten Besitzpersonengesellschaft einen Teil ihrer Schulden, so ist davon auszugehen, dass er in Sanierungsabsicht handelt, wenn zugleich eine Gesellschafterin auf den ihr gegenüber der Gesellschaft zustehenden Rentenanspruch verzichtet und der Hauptlieferant der Betriebsgesellschaft an diese einen nicht rückzahlbaren Zuschuss leistet.

