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Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.08.2002 |
| Aktenzeichen: | 2 K 249/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Betriebsaufgabe, Investitionsabsicht, Neue Tatsache, Rücklage, Steuerberaterprüfung
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Das Finanzgericht nimmt Stellung zu folgenden Fragen:
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Maßgeblicher Zeitpunkt der Beendigung des Hochschulstudiums der Betriebswirtschaftslehre
- Formell ordnungsgemäßer Nachweis der erbrachten Studienleistungen
- Keine analoge Anwendung der für Wehrpflichtige geltenden Arbeitsplatzschutzvorschriften für Bewerberinnen im Mutterschutz.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

