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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2002
Aktenzeichen: I R 86/01

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.09.2001
Aktenzeichen: II 1224/97

Schlagzeile:

Keine Steuerbefreiung für Einkünfte aus Vermietung eines in der Schweiz befindlichen Rechners

Schlagworte:

Betriebsstätte, Datenverarbeitung, Doppelbesteuerung, Schweiz

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Erzielt eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft Einkünfte aus der Vermietung eines in der Schweiz befindlichen Rechners, so sind diese Einkünfte nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (DBA-Schweiz) von der Körperschaftsteuer befreit. Das gilt unabhängig davon, ob der Rechner als Betriebsstätte im Sinne des DBA-Schweiz angesehen werden kann oder nicht.

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