Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.06.2002 |
Aktenzeichen: | I R 86/01 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.09.2001 |
Aktenzeichen: | II 1224/97 |
Schlagzeile: |
Keine Steuerbefreiung für Einkünfte aus Vermietung eines in der Schweiz befindlichen Rechners
Schlagworte: |
Betriebsstätte, Datenverarbeitung, Doppelbesteuerung, Schweiz
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Erzielt eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft Einkünfte aus der Vermietung eines in der Schweiz befindlichen Rechners, so sind diese Einkünfte nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (DBA-Schweiz) von der Körperschaftsteuer befreit. Das gilt unabhängig davon, ob der Rechner als Betriebsstätte im Sinne des DBA-Schweiz angesehen werden kann oder nicht.