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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 25.07.2002
Aktenzeichen: IV A 2 - S 2750 a - 6/02

Schlagzeile:

Behandlung des Aktieneigenhandels

Schlagworte:

Aktien, Aktieneigenhandel, Dividende, Dividendenfreistellung, Eigenhandel, Finanzdienstleistungsinstitut, Kreditinstitut, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Kreditinstitute

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium regelt in dem Erlass die Behandlung des Aktieneigenhandels nach § 8b Abs. 7 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes. Diese Vorschrift nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten vorgesehen sind, aus dem Anwendungsbereich der allgemeinen Regelungen zur Dividendenfreistellung und zur Veräußerungsgewinnbefreiung aus.

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