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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 05.08.2002
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2222 - 295/02/IV C 5 - S 2333 - 154/02

Schlagzeile:

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung

Schlagworte:

Altersversorgung, Altersvorsorge, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Arbeitszeitkonto, Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung, Direktzusage, Entgeltumwandlung, Kinderzulage, Mindesteigenbetrag, Nachgelagerte Besteuerung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pfändungsschutz, Private Altersvorsorge, Riester-Rente, Rückzahlung, Schädliche Verwendung, Sonderausgabe, Unterstützungskasse, Zulage

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

66 Seiten umfassen die ausführlichen Anweisungen des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge durch Zulage und Sonderausgabenabzug (sog. Riester-Rente) sowie zur betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds).

Wichtiger Hinweis: Die Verwaltungsanweisung ist durch das BMF-Schreiben vom 17.11.2004 (Aktenzeichen IV C 4 – S 2222 – 177/04/IV C 5 – S 2333 – 269/04) mit Wirkung ab 01.01.2005 aufgehoben worden.

Das BMF-Schreiben vom 17.11.2004 regelt umfassend auf 77 Seiten die Anwendung der neuen Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.

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