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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 13.09.2001
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2285 - 49/01

Schlagzeile:

Steuerliche Anerkennung der Beschäftigung des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Hilfe im Haushalt

Schlagworte:

Außergewöhnliche Belastung, Haushaltshilfe, nichteheliche Lebensgemeinschaft

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Eheähnliche Gemeinschaften

Kurzkommentar:

Aufwendungen für hauswirtschaftliche Arbeiten, die eine Lebensgefährtin für den mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden körperbehinderten Partner leistet, können nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Januar 2000 (Aktenzeichen III R 36/95) als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG abziehbar sein. Mit dem BMF-Schreiben weist das Bundesfinanzministerium die Finanzämter an, die Aufwendungen nur in dem Sonderfall anzuerkennen, dass der Steuerpflichtige schwer behindert (Grad der Behinderung mindestens 50) ist.

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