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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 11.01.2002
Aktenzeichen: IV A 4 - S 0550 - 1/02

Schlagzeile:

Kriterien für die Entscheidung über einen Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung

Schlagworte:

Insolvenzordnung, Schuldenbereinigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Im BMF-Schreiben zur Insolvenzordnung nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung zu den Kriterien für die Entscheidung über einen Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung

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