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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 31.01.2002 |
| Aktenzeichen: | IV A 6 - S 2144c - 9/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Rückdeckungsversicherung, Unterstützungskasse
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann ein Trägerunternehmen den Betrag des Beitrages, den die Unterstützungskasse an einen Versicherer zahlt, soweit sie sich die Mittel für ihre Versorgungsleistungen durch Abschluss einer Versicherung verschafft (rückgedeckte Unterstützungskasse), als Betriebsausgaben abziehen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

