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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 13.03.2002
Aktenzeichen: IV B 6 - S 1301 Lux - 8/02

Schlagzeile:

Besteuerung von Berufskraftfahrern mit luxemburgischen Arbeitgebern und Wohnsitz in Deutschland

Schlagworte:

Berufskraftfahrer, Luxemburg

Wichtig für:

Berufskraftfahrer

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die Besteuerung von Berufskraftfahrern mit luxemburgischen Arbeitgebern und Wohnsitz in Deutschland.

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