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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 17.06.2002
Aktenzeichen: IV A 2 - S 2745 - 8/02

Schlagzeile:

Beurteilung des Umfangs von neu zugeführtem Betriebsvermögen bei der Körperschaftsteuer (Nichtanwendungserlass)

Schlagworte:

Betriebsvermögen, Körperschaftsteuer, Nichtanwendungserlass

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 8. August 2001 (Aktenzeichen I R 29/00) und mit Beschluss vom 19. Dezember 2001 (Aktenzeichen I R 58/01) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen überwiegend neues Betriebsvermögen im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) als zugeführt gelten kann.

In dem BMF-Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium, dass die Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sind, soweit diese nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben vom 16. April 1999 (IV C 6 - S 2745 - 12/99) stehen.

Hinweis: Der Bundesminister der Finanzen wird dem Verfahren, das Gegenstand des Beschlusses vom 19. Dezember 2001 ist, beitreten. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll hierzu gesondert Stellung genommen werden.

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