Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 17.06.2002 |
Aktenzeichen: | IV A 2 - S 2745 - 8/02 |
Schlagzeile: |
Beurteilung des Umfangs von neu zugeführtem Betriebsvermögen bei der Körperschaftsteuer (Nichtanwendungserlass)
Schlagworte: |
Betriebsvermögen, Körperschaftsteuer, Nichtanwendungserlass
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 8. August 2001 (Aktenzeichen I R 29/00) und mit Beschluss vom 19. Dezember 2001 (Aktenzeichen I R 58/01) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen überwiegend neues Betriebsvermögen im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) als zugeführt gelten kann.
In dem BMF-Schreiben regelt das Bundesfinanzministerium, dass die Grundsätze des BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sind, soweit diese nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben vom 16. April 1999 (IV C 6 - S 2745 - 12/99) stehen.
Hinweis: Der Bundesminister der Finanzen wird dem Verfahren, das Gegenstand des Beschlusses vom 19. Dezember 2001 ist, beitreten. Nach Abschluss dieses Verfahrens soll hierzu gesondert Stellung genommen werden.