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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 04.06.2002 |
| Aktenzeichen: | 9 K 5053/98 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ausgleichsanspruch, Beendigung, Freigebige Zuwendung, Gestaltungsmissbrauch, Schenkungsteuer, Zugewinngemeinschaft
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 29/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Führt der durch notariellen Ehevertrag vereinbarte Zugewinnausgleich zu einer freigebigen Zuwendung oder zu einer nach § 5 Abs. 2 ErbStG schenkungsteuerfreien Ausgleichsforderung (§ 1378 BGB), wenn unmittelbar nach Aufhebung der Zugewinngemeinschaft diese von den Ehegatten wieder hergestellt wird (Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten § 42 AO 1977)?
-- Zulassung durch FG --
ErbStG § 5 Abs 2; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1; ErbStG § 29 Abs 1 Nr 3; BGB § 1378; BGB § 1408; AO § 42

