Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2002 |
Aktenzeichen: | X R 47/98 |
Vorinstanz: |
FG Thüringen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.02.1998 |
Aktenzeichen: | III 176/96 |
Schlagzeile: |
Wohneigentumsförderung für nach dem 31. Dezember 1990 erworbene, aber bereits vorher errichtete Wohnungen im Beitrittsgebiet
Schlagworte: |
Baugenehmigung, Beitrittsgebiet, Nutzung, Schwarzbau, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Ein Steuerpflichtiger kann die Wohneigentumsförderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) und § 34f EStG auch für nach dem 31. Dezember 1990 erworbene, aber bereits vorher errichtete Wohnungen im Beitrittsgebiet geltend machen, wenn diese nach DDR-Recht formell und materiell baurechtmäßig waren, tatsächlich dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden durften und auch entsprechend genutzt wurden.